§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen
Initiativgruppe Griechische Kultur in der Bundesrepublik Deutschland P O P – Politistiki Omada Protovulias POP
Der Verein hat seinen Sitz in Köln am Rhein
§ 2 Aufgaben
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er will im Sinne des Völkerverständigungsgedankens tätig sein.
Sämtliche Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Tätigkeit der Mitglieder erfolgt ehrenamtlich.
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Organe
Organe des Vereins sind:
§ 5 Mitgliederversammlung
§ 6
§ 7 Vorstand
Der Vorstand wird in zwei getrennten Wahlgängen (Wahl des Vorsitzers, Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder) von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Nachwahlen in den Vorstand gelten für den Rest der Amtszeit.
§ 8
§ 9 Mittelverwendung
§ 10
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch un- verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 11 Publikation
Der Vorstand soll in Form geeigneter Publikationen (z. B. Mitteilungsblatt) die Mitglieder über die Aktivitäten des Vereins fortlaufend unterrichten.
§ 12 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 13 Auflösung des Vereins